Taschengeld ist nicht zum Sparen gedacht, sondern zur freien Verfügung, d. h., Eltern sollten nicht die Ausgaben kontrollieren und sich auch mit Kommentaren zurückhalten. Taschengeld ist auch kein Erziehungsmittel und sollte nicht zur Belohnung oder Bestrafung von Verhalten oder Leistungen (Schulnoten!) eingesetzt werden, wobei auch die normale Mithilfe im Haushalt nicht mit Geld belohnt werden sollte. Taschengeld hat den Sinn, dass Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld lernen, obwohl sie noch kein eigenes Einkommen besitzen.
Da es keine gesetzlichen Regelungen für Taschengeld gibt und auch nicht, ob Eltern ihren Kindern überhaupt Taschengeld geben müssen und wie viel, ist es sinnvoll, die Höhe des jeweiligen Taschengeldes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Familie festzulegen und zu verhandeln. Wenn dann z. B. in einer Familie das Geld knapp wird, lernen die Kinder dann, wie wichtig es ist, sparsam mit seinen Ressourcen umzugehen. Empfehlenswert ist eine gemeinsame Buchführung mit den Kindern über Termin und Bestätigung der Auszahlung.
Alter des Kindes | Taschendgeld | Auszahliung |
Unter 6 Jahre | 0,50 bis 1 € | wöchentlich |
6 Jahre | 1 bis 1,50 € | wöchentlich |
7 Jahre | 1,50 bis 2 € | wöchentlich |
8 Jahre | 2 bis 2,50 € | wöchentlich |
9 Jahre | 2,50 bis 3 € | wöchentlich |
10 Jahre | 15 bis 17,50 € | monatlich |
11 Jahre | 17,50 bis 20 € | monatlich |
12 Jahre | 20 bis 22,50 € | monatlich |
13 Jahre | 22,50 bis 25 € | monatlich |
14 Jahre | 25 bis 30 € | monatlich |
15 Jahre | 30 bis 37,50 € | monatlich |
16 Jahre | 37,50 bis 45 € | monatlich |
17 Jahre | 45 bis 60 € | monatlich |
ab 18 Jahre | 60 bis 75 € | monatlich |