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Folgen der Veränderungen in der Rentenwelt Deutschlands

    Durch die Rentenreform, bei der eine Rente mit 63 möglich ist, herrscht eine große Verunsicherung bei vielen MitarbeiterInnen. Allerdings können nur die Jahrgänge 1951 und 1952 mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle anderen Jahrgänge steigt die Altersgrenze sogar jedes Jahr leicht an. Durch die Rentenreform wird kein Anreiz geschaffen, länger zu arbeiten, da man in der Regel eine geringere Rente erhält wenn man freiwillig weiterarbeitet. Erst dann wird die Weiterarbeit bis zur Altersgrenze von 65 sinnvoll, wenn man mindestens 100 Jahre alt wird, der Altersdurchschnitt liegt jedoch bei 82 Jahren. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist Vorsorgesparen mit der Riester Rente eine Option, später mehr Geld zu erhalten. Die Riester Rente lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern, weil staatliche Zulagen pro Kind gezahlt werden.
    Hinzu kommt: Zum 1. Juli 2019 gibt es eine kräftige Rentenerhöhung. In den neuen Bundesländern liegt sie bei 3,91 Prozent, in den alten bei 3,18 Prozent. Ab Juli 2019 steigen die Renten in Deutschland um über drei Prozent. Für Zehntausende Rentner sind das jedoch nicht unbedingt nur gute Neuigkeiten. Denn sie überschreiten dann den Grundfreibetrag und werden somit steuerpflichtig. Die Steuererhöhung liegt im Westen Deutschlands bei 3,18 Prozent, im Osten sogar bei 3,91 Prozent. Rentner haben auf den ersten Blick mehrere Hundert Euro mehr zur Verfügung.
    Bisher sind in Deutschland 4,932 Millionen Rentner steuerpflichtig, und durch den Anstieg an steuerpflichtigen Rentnern verspricht sich die Bundesregierung im kommenden Jahr rund 410 Millionen Euro Steuermehreinnahmen.
    Allerdings werden nicht die kompletten Altersbezüge versteuert. Der steuerpflichtige Teil hängt vom Datum des Renteneintritts ab. Wer 2018 in den Ruhestand ging, muss 76 Prozent seiner Rente versteuern, insofern diese den Grundfreibetrag übersteigt. 24 Prozent bleiben steuerfrei – und zwar das ganze Leben lang. Wer 2019 in den Ruhestand geht, muss schon 78 Prozent der Rente versteuern, insofern diese den Grundfreibetrag übersteigt. Hier bleiben 22 Prozent lebenslang steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil für Neu-Rentner wird bis 2040 Stück für Stück bis auf 100 Prozent angehoben. Erhöht werden kann der steuerpflichtige Anteil durch etwaige Mehreinnahmen wie Einkünfte aus Miete, Riester-Rente oder Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge. Vermindert werden kann der steuerpflichtige Anteil durch Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch dürfte es einigen Rentnern auch möglich sein, unter den Grundfreibetrag zu kommen, um keine Steuern zahlen zu müssen.






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