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Was man beim Umgang mit Assistenzhunden beachten sollte

    Eine Assistenzhund im Dienst erkennt man an dem staatlichen Logo, das auf einer Kenndecke, einem Halstuch, einer Leinenbanderole oder am Griff des Führgeschirres befestigt sein kann. In Österreich gibt es seit 2015 ein einheitliches Logo.

    Assistenzhunde können nur dann ihre Arbeit gut machen und ihrem Menschen helfen, wenn sie dabei nicht behindert oder gestört werden. Es gibt einige Regeln, die man beachten muss, wenn man einen Assistenzhund begegnet. Im Großen und Ganzen gelten die selben Regeln wie bei normalen Hunden.

    Man sollte weder den Assistenzhund noch seinen menschlichen Partner anstarren. In keinem Fall sollte man den Assistenzhund bei seiner Arbeit ablenken, denn diese benötigt viel Konzentration. Das gilt auch wenn der Hund entspannt irgendwo liegt und nach außen hin nicht ersichtlich ist, dass er gerade arbeitet. Man sollte einen solche Hund nicht ansprechen und keinesfalls füttern.

    Wenn man mit einem eigenen Hund auf einen Mensch-Hunde-Team trifft, muss man seinen eigenen Hund an die Leine nehmen und das Gespann zügig umgehen. Die Assistenzhunde haben zwar gelernt andere Hunde zu ignorieren, aber man sollte dem Hunde nicht unnötig seine Arbeit erschweren.

    Niemals sollte man den Hund von seinem Partner weglocken, er muss bei seinem Halter bleiben um seine Arbeit machen zu können. Das selbe gilt auch für Assistenzhunde, die im ersten Augenblick irgendwo abgelegt wurden oder irgendwo sitzen, ohne dass deren Halter offensichtlich in der Nähe ist.

    Einen Assistenzhund darf man wieder streicheln noch anfassen. Ein unvermitteltes fremdes Anfassen und Führen kann den Hund verunsichern.
    Man sollte den Assistenzhund niemals erschrecken, denn damit gefährdet man die Diensttauglichkeit des Hundes.

    Man sollte dem Assistenzhund seine Arbeit erleichtern, indem man den Weg freigibt oder ausweicht.

    Menschen mit Handicap sind auf ihre Assistenzhunde angewiesen und sollen diese deshalb wenn irgendwie möglich bei sich haben. Man sollte also Menschen mit Assistenzhunde den Zutritt auch dort gewähren, wo Hunde ansonsten nicht zugelassen sind.

    In Österreich ist den Assistenzhunden der Zutritt zu Lebensmittelgeschäfte laut einem Bescheid vom „Bundesministerium für Frauen und Gesundheit“ zu gewähren, wobei eine Zutrittverweigerung laut Gesetz einer Diskriminierung gleichkommt und mit Geldstrafen geahndet werden kann.

    Das Gesetz, dass Behinderte nicht diskriminiert werden gibt es eigentlich in allen Ländern, da es in den UN-Konventionen (internationales Recht) verankert ist.

    Man sollte nichts auf den Boden werfen, was Hundepfoten verletzen können und sollte daher derartige Gegenstände möglichst rasch und vollständig entfernen.

    Nicht alle Erkrankungen oder Behinderungen sind offen erkennbar und wenn man auf einen Menschen mit Assistenzhund trifft, der keine offensichtliche Behinderung hat, sollte man ihn bitte nicht fragen, warum er einen Assistenzhund benötigt. Wenn jemand einen Assistenzhund hat, dann hat dies einen guten Grund und niemand ist verpflichtet diesen auch öffentlich bekannt zu machen. Es ist sogar eine Diskriminierung denjenigen nach der Art seiner Behinderung zu fragen.

    Als Nachweis für das Zutrittsrecht gilt der Behindertenpass und die Eintragung, dass der Mensch auf einen Assistenzhund angewiesen ist.

    Literatur

    http://assistenzhund-ylvi.at/ettiquette/ (22-12-02)
    https://www.canis-fidus.de/home/archiv/80-hundebegegnung-bitte-helft-den-assistenzhundeteams (22-12-02)






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